Persönliche Ernährungsberatung


Kostenübernahme (anteilig) durch die gesetzlichen Krankenkasse.

Präventionskurse


     Ernährungsberatung

Gesetzliche Krankenkassen beteiligten sich an den Kosten, die für Ihre Teilnahme an Präventionskursen anfallen. Denn mit der Zertifizierung zur/zum ErnährungsberaterIn/DGE werden die Vorgaben laut „Leitfaden Prävention“ erfüllt. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der Kursgebühren!

Ernährungstherapie


           Ernährungstherapie

Auch wenn eine Krankheit vorliegt, können Kosten für die Beratung übernommen werden (auf Basis des § 43 SGB V). Dazu ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich sowie die individuelle Absprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.


Sie haben eine Diagnose Ihres Arztes erhalten, wonach Sie eine Ernährungstherapie benötigen? Sie haben Fragen zu einem ernährungsrelevanten Thema oder den Entschluss gefasst abzunehmen und suchen Unterstützung?

 

Professionelle Ernährungsberatung ist immer ohne Produktverkauf.

Liebe auf den ersten Biss